Das DABS ist eine der offiziellen Luftfahrtpublikationen in der Schweiz und liefert auf Abfrage die aktuellen Informationen zum Luftraumstatus entsprechend den NOTAM-Publikationen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass frühzeitige Aufhebungen nicht immer zur Veröffentlichung einer neuen DABS führen (Gefahrenrückgang oder Aufhebungen von Luftraumeinschränkungen). Die neuesten Informationen erhalten Sie beim Fluginformationsdienst (FIC) oder beim KOSIF-Büro (Tel.: +41 44 813 31 10).
Nicht im DABS veröffentlicht werden: Flughafeninformationen, NOTAM in Zusammenhang mit Verfahrensänderungen und Informationen über Hindernisse, Navigationshilfen etc. und Lufträume entsprechend der Publikation im AIP (einschliesslich HX-Lufträume) sowie Flugbeschränkungsgebiete mit Sonderregeln für Segelflugzeuge und Hängegleiter.
NOTAM, die das gesamte Schweizer Hoheitsgebiet oder mehrere Teile davon betreffen, wie z. B. MIL Nachtflüge, sind nur im Textteil des DABS zu finden. Detaillierte Informationen sind immer dem Original-NOTAM zu entnehmen.
In Übereinstimmung mit den ICAO-Vorschriften werden alle Navigationswarnungen auch durch NOTAM bekannt gegeben. Dadurch ist ein vollständiges Briefing in Bezug auf Gefahren, Einschränkungen und Änderungen im Schweizer Luftraum entweder durch DABS oder NOTAM möglich (AMIE Selfbriefing oder Homebriefing )
Änderungsanträge für langfristige Publikationen wie AIP, VFR Manual und AIC müssen mindestens 2 Monate im Voraus an die folgende Adresse geschickt werden: lifs(at)bazl.admin.ch.
