Bei besonderen Flügen, wie z. B. Fallschirmsprüngen oder Flugshows, müssen bestimmte Prozeduren befolgt werden.

Skyguide spielt eine wichtige Rolle für die sichere Durchführung von Spezialflügen. Wir sind zuständig für die Freigabe von Spezialflügen im flugsicherungspflichtigen Luftraum, also auch im Luftraum um Flughäfen und Regionalflugplätze. Spezialflüge in den Luftraumkategorien C und D können eine Gefahr für andere Luftraumbenutzer darstellen und zu einem zusätzlichen Koordinationsaufwand für die Flugsicherung führen. Daher unterliegen sie der Genehmigung von Skyguide und/oder der Flughafenbehörde.

Die Verfahren zur Koordination von Spezialflügen wurden vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) formalisiert und sind detailliert im Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication – AIP) (ENR 1.4, §2) und im Visual-Flight-Rules-(VFR)-Handbuch (VFR RAC 4-3, §12) beschrieben.

Bitte beachten Sie

Vorlaufzeit für Spezialflug Anträge

Die Anträge müssen beim Spezialflugbüro bis spätestens 10 Arbeitstage vor dem ersten möglichen Flugtag eingereicht werden. Jede Anfrage wird so schnell wie möglich bearbeitet, eine Antwort innerhalb von weniger als 10 Arbeitstagen kann jedoch nicht garantiert werden.

Mehr Einschränkungen während der Sommerzeit

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des zu erwartenden starken Anstiegs des Flugverkehrs während der Sommerperiode zu mehr Einschränkungen bei der Genehmigung von Spezialflügen kommen kann und diese Einschränkungen Ihnen relativ kurzfristig mitgeteilt werden können (Vortag oder sogar Tag des Fluges). Unsere Anwendung zur Koordinierung von Sonderflügen muss noch verbessert werden, damit wir unabhängig vom Flugaufkommen die gleiche Servicequalität gewährleisten können. Dies wird noch ein paar Wochen dauern. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und versichern Ihnen, dass wir trotz dieser Einschränkungen alles tun werden, um Ihre Wünsche zu erfüllen.

Mehrere Spezialflüge in den Lufträumen C und D können nicht gleichzeitig akzeptiert werden.

Aus Sicherheits- und Effizienzgründen können in den Lufträumen C und D nicht mehrere Spezialflüge pro Flugsicherungssektor gleichzeitig akzeptiert werden. Bei hohem IFR-Verkehrsaufkommen oder in anderen ausserordentlichen Situationen, kann der Flug von der entsprechenden Flugsicherungsstelle verschoben, abgesagt oder unterbrochen werden. Bei Gewitteraktivität werden keine Spezialflüge genehmigt.

 

Zugriff auf das Tool
Wie benutzt man das SFO-Tool?

Unsere besonderen Flugaktivitäten

Drohnen und Modellflugzeuge (UAS)

Bevor sie bei Skyguide eine Genehmigung beantragen, sollten Piloten von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) die Website des BAZL konsultieren, um sich mit den Bedingungen und Einschränkungen vertraut zu machen, die für ihre Betriebskategorie gelten. Für den Betrieb von Modellflugzeugen konsultieren Sie bitte die Website des Schweizerischen Modellflugverbands (SMV).

Unabhängig von einer allfälligen Fluggenehmigung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) und den Flugbedingungen für Modellflugzeuge sind Flüge von unbemannten Luftfahrzeugen in der Nähe von Flugplätzen, auf denen Skyguide Flugsicherungsdienste erbringt, wie folgt von der Genehmigung durch Skyguide abhängig:

  • innerhalb des Flughafenbereichs, wie er im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) definiert ist – jedes unbemannte Luftfahrzeug unabhängig von seiner Masse und seiner Flughöhe ;
  • innerhalb eines Abstands von 5 km zur Piste – jedes unbemannte Luftfahrzeug mit einer Masse einschließlich Nutzlast von mehr als 250 g, unabhängig von der Flughöhe;
  • außerhalb des Radius von 5 km um die Piste, aber immer noch innerhalb der seitlichen Grenzen der CTR (Kontrollzone):
    • Unbemannte Luftfahrzeuge, ausgenommen Modellflugzeuge, mit einer Masse einschließlich Nutzlast von mehr als 250 g; – wenn sie in einer Höhe von mehr als 120 m über Grund fliegen;
    • Modellflugzeuge mit einer Masse einschließlich Nutzlast von mehr als 250 g – wenn sie in einer Höhe von mehr als 150 m über Grund fliegen.

Die Skyguide-Applikationen Swiss U-Space (Web und Mobile) können für die Planung von Flügen mit unbemannten Luftfahrzeugen in der Schweiz verwendet werden, die keine besondere Genehmigung erfordern. Das Skyguide SFO-Tool muss jedoch immer dann verwendet werden, wenn eine Genehmigung bei Skyguide beantragt werden soll (die Swiss U-Space Mobile Apps ermöglichen die Einreichung von Genehmigungsanträgen nur für eine begrenzte Auswahl an Operationen und verweist den Benutzer in anderen Fällen auf das SFO-Tool).

Wenn die Genehmigung von Skyguide erteilt wurde und sofern im Rahmen der Genehmigung keine zusätzlichen Bedingungen festgelegt wurden, müssen die Piloten jederzeit die folgenden Punkte beachten:

  • Andere Luftraumnutzer in der Nähe seines Einsatzgebiets aktiv überwachen und das Luftfahrzeug nicht so nahe an anderen Luftraumnutzern betreiben, dass ein Kollisionsrisiko besteht;
  • Stets anderen bemannten Luftfahrzeugen den Weg frei machen;
  • Aktiv alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Risiko einer Kollision mit anderen Luftraumnutzern zu vermeiden, wie z. B. die Änderung der Flughöhe, der Flugbahn oder sogar das Abbrechen des Fluges, falls erforderlich.

Die Piloten von unbemannten Luftfahrzeugen müssen sich bewusst sein, dass Skyguide bei der Erteilung einer Genehmigung ausschliesslich das Risiko eines Zusammenstosses mit anderen bemannten Luftfahrzeugen berücksichtigt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Nutzer, das Risiko, das sich aus ihrer Tätigkeit für Dritte am Boden ergeben kann, zu berücksichtigen und angemessen zu verwalten und ihren Betrieb an die Umstände in ihrem Einsatzgebiet anzupassen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Wetterbedingungen, die Anwesenheit unbeteiligter Personen am Boden, die Auswirkungen auf die Sicherheit, die Umwelt und die Privatsphäre.

Die Aktivitäten mit unbemannten Luftfahrzeugen werden in der Schweiz durch die europäische Gesetzgebung und die VLK (Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien) geregelt.

SFO Tool

https://api.skyguide.ch/wp-content/uploads/2022/12/UAS-Skyguide-authorisations-335x171.png

Foto- und Überwachungsflüge

Für Foto- und Überwachungsflüge in den Lufträumen C und D ist eine Bewilligung der zuständigen Flugsicherungsstelle einzuholen. Dem Antragsformular muss eine genaue Karte mit den Fluglinien, dem Fluggebiet oder dem Flugweg beigelegt werden.

Folgende zusätzliche Informationen müssen bei jedem Foto-Flug angegeben werden:

  • Sind die angegebenen Flughöhen flexibel oder müssen sie exakt eingehalten werden?
  • Ist es möglich, die Mission zu unterbrechen, oder müssen die Linien an einem Stück geflogen werden?
  • Hängt die Mission von einem bestimmten Zeitfenster ab (z.B. wegen des Sonnenstands)?
  • Hängt die Mission von bestimmten Konditionen ab (z.B. keine Wolken, kein Schnee etc.)?

SFO Tool

Testflüge

Für Testflüge in den Lufträumen C und D ist eine Bewilligung der zuständigen Flugsicherungsstelle einzuholen. Dem Antragsformular muss eine genaue Karte mit den Fluglinien, dem Fluggebiet oder dem Flugweg beigelegt werden.

SFO Tool

Testflüge nach Flugzeugwartung im Test Flight Pattern EA9

  • Die vordefinierte GEOJSON-Datei für East-A9-Test Flight Pattern muss in das SFO-Tool hochgeladen werden.
  • Das in der bestätigten Anfrage beschriebene Anmeldeverfahren muss eingehalten werden.
  • Der Betreiber wird von der zuständigen Flugsicherungsstelle über alle Einschränkungen und Bedingungen informiert

East-A9-Test Flight Pattern für das SFO Tool

Vermessungsflüge

Für Vermessungsflüge in den Lufträumen C und D ist eine Bewilligung der zuständigen Flugsicherungsstelle einzuholen. Dem Antragsformular muss eine genaue Karte mit dem Flugweg beigelegt werden.

SFO Tool

TV- und Radio-Übertragungsflüge

Für TV- und Radio-Übertragungsflüge in den Lufträumen C und D ist eine Bewilligung der zuständigen Flugsicherungsstelle einzuholen. Dem Antragsformular muss eine genaue Karte des Fluggebietes oder des Flugweges beigelegt werden.

SFO Tool

Transportflüge in der Kontrollzone (CTR)

Für gewerbsmässige Transportflüge in einer CTR ist eine Bewilligung der zuständigen Flugsicherungsstelle einzuholen.

Im Kanton Zürich ist das Amt für Mobilität (AFM) Ansprechpartner für Transportflüge: www.zh.ch/afm

Ausnahme: Transportflüge ohne wiederholte Landungen oder Abflüge innerhalb der CTR müssen nicht mit Skyguide koordiniert werden. Solche Flüge müssen die kürzeste Route zur/von der publizierten VFR-Route verwenden.

SFO Tool

Rundflüge, Passagierflüge in der CTR

Für Rundflüge und Passagierflüge in einer CTR ist eine Bewilligung der zuständigen Flugsicherungsstelle einzuholen.

Im Kanton Zürich ist das Amt für Mobilität (AFM) Ansprechpartner für Passagierflüge: www.zh.ch/afm

Ausnahme: Passagierflüge ohne wiederholte Landungen oder Abflüge innerhalb der CTR müssen nicht mit Skyguide koordiniert werden. Solche Flüge müssen die kürzeste Route zur/von der publizierten VFR-Route verwenden.

SFO Tool

Flugshows

Für Flugshows in den Lufträumen C und D ist eine Bewilligung der zuständigen Flugsicherungsstelle einzuholen.

SFO Tool

Fallschirmsprünge

Für Fallschirmsprünge in den Lufträumen C und D ist eine Bewilligung der zuständigen Flugsicherungsstelle einzuholen.

Hinweis: Fallschirmabsprünge in der CTR Zürich können aus operationellen Gründen nicht bewilligt werden.

SFO Tool

Flüge mit Hängegleitern

Flüge mit Hängegleitern werden mit der VLK (Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien) geregelt.

Für Flüge mit Hängegleitern in einem Abstand von weniger als 5 km zu den Pisten eines Schweizer Flugplatzes oder weniger als 2,5 km zu einem Helikopterlandeplatz ist eine Bewilligung der zuständigen Flugsicherungsstelle (Flugplätze mit Kontrollzone) und/oder des Flugplatzhalters (Flugplätze ohne Kontrollzone) einzuholen.

SFO tool

Segelflugwettbewerbe

Für Segelflugwettbewerbe in den Lufträumen C und D ist eine Bewilligung der zuständigen Flugsicherungsstelle einzuholen.

SFO Tool

Himmelslaternen

Himmelslaternen werden in der Schweiz mit der VLK (Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien) geregelt.

Für das Steigenlassen von Himmelslaternen in einem Abstand von weniger als 5 km zu den Pisten eines Schweizer Flugplatzes ist eine Bewilligung der zuständigen Flugsicherungsstelle (Flugplätze mit Kontrollzone) und/oder des Flugplatzhalters (Flugplätze ohne Kontrollzone) einzuholen.

Im Umkreis von 5 km um die Flughäfen Zürich und Bern werden Himmelslaternen grundsätzlich nur nach Betriebsschluss bewilligt (~ 23:30 Uhr).

Vor dem Steigenlassen von Himmelslaternen sollten vorgängig ein paar Abklärungen getroffen werden. In gewissen Teilen der Schweiz sind Himmelslaternen nicht mehr erlaubt (z.B. in den Städten Zürich und Bern sowie in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Genf).

Aus flugsicherungstechnischen Gründen sind folgende Punkte vor dem Steigenlassen von Himmelslaternen zu berücksichtigen:

  • Der Standort befindet sich in einem Abstand von mehr als 5 km zur Piste von zivilen und militärischen Flugplätzen
  • Der Start von mehreren Laternen erfolgt gestaffelt (keine Countdownstarts)
  • Die Laternen werden nicht zusammengebunden
  • Es werden keine harten Gegenstände befestigt

Ausserdem sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Bei einem möglichen Überflug der Landesgrenze ist sicherzustellen, dass die Auflagen der entsprechenden Länder eingehalten werden. Ein Abstand von mindestens 5 km zur Landesgrenze wird deshalb empfohlen
  • Allfällige kantonale oder kommunale Vorschriften und/oder feuerpolizeiliche Auflagen werden beachtet
  • Der/die Eigentümer*in des Grundstücks, von dem aus das Steigenlassen der Himmelslaternen erfolgt, hat dieses bewilligt

Für das Steigenlassen von Himmelslaternen mit einem Inhalt von mehr als 30 m3 oder mehr als 2 kg Nutzlast muss eine Bewilligung beim BAZL beantragt werden.

BAZL – gut zu wissen – Himmelslaternen

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Ballone (Kinderballone und Freiballone)

Ballone werden in der Schweiz mit der VLK (Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien) geregelt.

Das Steigenlassen von Ballonen in einem Umkreis von 5 km um zivile oder militärische Flugplätze mit einer Kontrollzone (CTR) unterliegt folgenden Auflagen:

  • Das Volumen darf nicht grösser als 1 m3 sein
  • Der gleichzeitige Aufstieg ist auf 300 Ballone begrenzt
  • Die Ballone dürfen nicht gebündelt werden (so genannte Ballontrauben)
  • Es dürfen keine harten Gegenstände befestigt bzw. in die Ballone eingefüllt werden (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, LED-Leuchten etc.). Ausgenommen sind Kartonkarten (max. A5)

Können die oben genannten Vorgaben nicht erfüllt werden, ist eine Bewilligung der zuständigen Flugsicherungsstelle einzuholen

In der Schweiz ist es untersagt, Ballone steigen zu lassen:

  • Mit mehr als 30 m3 Inhalt
  • Mit mehr als 2 kg Nutzlast
  • Die mit brennbarem Gas gefüllt sind

Für das Steigenlassen von Ballonen mit einem Inhalt von mehr als 30 m3 oder mehr als 2 kg Nutzlast muss eine Bewilligung beim BAZL beantragt werden: ballone(at)bazl.admin.ch

BAZL – gut zu wissen – Ballone (Kinderballone und Freiballone)

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Wetterballone

Für das Steigenlassen von Wetterballonen im Luftraum D ist eine Bewilligung der zuständigen Flugsicherungsstelle einzuholen.

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Gas- und Heissluftballone

Für Gas- und Heissluftballonfahrten in den Lufträumen C und D ist eine Bewilligung der zuständigen Flugsicherungsstelle einzuholen.

SFO Tool

Drachen, Drachenfallschirme und Fesselballone

Fesselballone, Drachen und Drachenfallschirme werden in der Schweiz mit der VLK (Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien) geregelt.

Für das Steigenlassen von Drachen, Drachenfallschirmen und Fesselballonen in einem Abstand von weniger als 3 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes ist eine Bewilligung der zuständigen Flugsicherungsstelle (Flugplätze mit Kontrollzone) und/oder des Flugplatzhalters (Flugplätze ohne Kontrollzone) einzuholen.

Für das Steigenlassen von Drachen, Drachenfallschirmen und Fesselballonen höher als 60 m über Grund ist eine Bewilligung beim BAZL einzuholen: ballone(at)bazl.admin.ch

SFO Tool

Feuerwerke

Für Feuerwerke innerhalb einer Kontrollzone (CTR, Luftraumklasse D) eines Schweizer Flugplatzes ist die zuständige Flugsicherungsstelle (Skyguide) via SFO Tool zu informieren.

Für Feuerwerke im Kanton Genf ist zusätzlich eine Bewilligung bei der Kantonspolizei Genf einzuholen: https://www.ge.ch/

SFO Tool

Himmelsstrahler und Laser

Für temporäre Installationen von Himmelsstrahlern oder Lasern im Luftraum D ist eine Bewilligung der zuständigen Flugsicherungsstelle einzuholen.

Informationen zu Veranstaltungen mit Laserstrahlung: hier

Meldeportal MPL: hier

SFO tool

Kontakt

Ein kostenloser SFO Tool Support steht Ihnen zur Verfügung. Die Öffnungszeiten dieses Supports beschränken sich auf Montag – Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr.

specialflight@skyguide.ch
+41 43 931 62 36