Das Obergericht des Kantons Zürich hat heute einen Flugverkehrsleiter, der sich für einen Vorfall am 22. August 2012 am Flughafen Zürich wegen Störung des öffentlichen Verkehrs verantworten musste, freigesprochen und damit das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Bülach rückgängig gemacht. Mit seinem Urteil bestätigt das Obergericht, dass der Flugverkehrsleiter weder fahrlässig noch mutwillig gehandelt hat. Skyguide nimmt dieses Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis.
Vorfall vom 22. August 2012
Am 22. August 2012 war es um 16:15 Uhr am Flughafen Zürich zu einer Annäherung zwischen einem startenden kommerziellen Flugzeug der Darwin Airline und einem privaten Sportflugzeug auf einem Trainingsflug gekommen. Bei diesem Vorfall kam es weder zu Sach- noch Personenschaden.
Orientierung an internationaler Praxis
Die Luftfahrt in der Schweiz orientiert sich an international bewährter Praxis und wird internationaler Vorgaben entsprechend reguliert. Hier gibt es einen Widerspruch zwischen diesen internationalen Bestimmungen und der Schweizer Gesetzeslage und Rechtsprechung. Diese Situation muss aus Sicht von Skyguide durch eine Änderung
des Gesetzes gelöst werden.
Im Rahmen dieser internationalen Orientierung ist die sogenannte Just Culture grundlegend für ein funktionierendes Meldewesen und für eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit in der Luftfahrt. Just Culture ist auch in anderen Bereichen, in denen die Sicherheit eine zentrale Rolle spielt, unverzichtbar für die laufende Verbesserung von Prozessen, Technologien und Kompetenzen.
Vereinfachung des Betriebs am Flughafen Zürich
Eine Verurteilung hätte keinen Beitrag zur Verbesserung der Flugsicherheit geleistet. Trainingsflüge wie damals sind heute am Flughafen Zürich nicht mehr möglich. Skyguide sieht die Entflechtung des Mischverkehrs (Instrumenten-/Sicht-Flugregeln – IFR/VFR) auf dem Flughafen als eine der Massnahmen, um die Komplexität weiter zu
reduzieren und die Sicherheits-marge zu erhöhen.