Genf, 7. Dezember 2016. Das Bezirksgericht Bülach hat heute den Flugverkehrsleiter, der sich für den Vorfall vom 15. März 2011 am Flughafen Zürich wegen Störung des öffentlichen Verkehrs verantworten musste, freigesprochen.
Mit seinem Urteil bestätigt das Gericht den Befund der internen Untersuchung, dass der Flugverkehrsleiter weder fahrlässig noch mutwillig gehandelt hat. Skyguide nimmt dieses wegweisende Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis: Wer nach bestem Wissen und Gewissen arbeitet, kann Beobachtungen und Zwischenfälle weiterhin offen melden, ohne disziplinarische oder juristische Konsequenzen zu befürchten.
Diese sogenannte Just Culture ist grundlegend für ein funktionierendes Meldewesen und für eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit in der Luftfahrt. Die Meldung von Separationsunterschreitungen erreicht bei skyguide heute regelmässig eine Quote von gegen 100%.
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